Die Maßnahme findet an dem im Teilnehmervertrag festgelegten Tagen und über die bestimmte Zeitdauer statt
Die Maßnahme wird am Standort abgehalten, der im Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins des Teilnehmers / der Teilnehmerin geschrieben steht.
Vor Vertragsunterzeichnung wurde der Teilnehmer / die Teilnehmerin in einer Eingangsberatung über die Ziele der Maßnahme, die Teilnehmervertragsinhalte und AGB der Cultural Lights GmbH informiert.
Die Cultural Lights GmbH kann bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl den Beginn der Maßnahme nach Rücksprache mit der Agentur für Arbeit / Jobcenter verschieben. Bereits entrichtete Gebühren werden in voller Höhe erstattet. Dem Teilnehmer / der Teilnehmerin entstehen aus der zeitlichen Änderung keine weiteren Ersatzansprüche gegenüber der Cultural Lights GmbH.
Alle am Projekt beteiligten Mitarbeiter des Trägers achten die
Persönlichkeitsrechte des Teilnehmers / der Teilnehmerin und
wissen um die schützenswerte Bedeutung persönlicher Daten, die
diese erhalten. Die Daten werden nur nach Maßgabe der
einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben,
gespeichert, verarbeitet und weitergegeben.
Alle Mitarbeiter/innen der Cultural Lights GmbH sind zur Wahrung
des Datengeheimnisses gemäß § 6 Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V
verpflichtet.
Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin wird mit Beginn der Maßnahme
durch ein Merkblatt zum Datenschutz über seine Rechte und
Pflichten gemäß DSG M-V aufgeklärt.
In Rahmen der Arbeit mit den Jobcentern, ist es möglich das ein
Bericht mit den persönlichen Daten der Teilnehmer für die weitere
Zusammenarbeit erstellt und den jeweiligen Jobcenter-Mitarbeitern
zur Verfügung gestellt werden.
Für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen werden Kosten erhoben und direkt von der Agentur für Arbeit / dem Jobcenter an die Cultural Lights GmbH gezahlt. Diese Gebühren umfassen alle im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der beruflichen Qualifizierungs-Maßnahme entstehenden Kosten (Lehrgangsgebühren, Lehr- und Lernmittel, Reisekosten, Verbrauchsmaterial und die individuelle Betreuung).
- Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat für den Fall, dass eine
Förderung nach dem SGB III nicht erfolgt, ein Rücktrittsrecht.
Kosten für den Teilnehmer / die Teilnehmerin entstehen dadurch
nicht.
- Zusätzlich besteht ein allgemeines Rücktrittsrecht für beide
Vertragsparteien innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss,
längstens bis zum Beginn der Maßnahme.
Die Kündigung bedarf der Schriftform unter Angabe von Gründen.
Die Kündigungen sind jeweils erst nach vorheriger Absprache mit
der Agentur für Arbeit und nach der entsprechenden Befürwortung
auszusprechen.
Eine vorzeitige Beendigung ist durch eine ordentliche Kündigung
ausgeschlossen.
Eine sofortige Beendigung der Qualifizierungsmaßnahme ist für den
Teilnehmer/ die Teilnehmerin bei Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, Aufnahme eines
Ausbildungsverhältnisses oder dem Wegfall der Förderung durch die
für ihn / sie zuständige Stelle möglich. Kosten entstehen
hierdurch für den Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht.
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich zu löschen. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Mitschnitte insbesondere nicht online gestellt werden dürfen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.
Eine Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen nach SGB III ist nur möglich, wenn die Agentur für Arbeit / Jobcenter der Teilnahme zugestimmt hat.
Die Cultural Lights GmbH verpflichtet sich:
1. dafür zu sorgen, dass der Stoffplan eingehalten wird und alle
Fertigkeiten und Kenntnisse dem Teilnehmer / der Teilnehmerin, die
zum Erreichen des Maßnahme-Ziels notwendig sind, in
erwachsenengerechter Weise vermittelt werden.
2. nur solche Personen mit der Durchführung von Maßnahmen zu
beauftragen, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür
qualifiziert sind.
3. die Maßnahmen an Ausbildungsplätzen durchzuführen, die nach Art
und Ausstattung dazu geeignet sind.
4. dem Teilnehmer / der Teilnehmerin Lern- und Hilfsmittel zur
Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Maßnahme
erforderlich sind.
5. bei geförderten Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit dem
Teilnehmer / der Teilnehmerin keine Gebühren in Rechnung zu
stellen.
6. dem Teilnehmer / der Teilnehmerin nur solche Tätigkeiten und
Aufgaben zu übertragen, die dem Aus- und Weiterbildungszweck
dienen.
7. dem Teilnehmer / der Teilnehmerin zur Teilnahme an Prüfungen
und Maßnahmen die erforderliche Zeit nach Abs. 2 zu gewähren.
8. Der Bildungsträger berechtigt den Teilnehmer / die Teilnehmerin
in besonderen Fällen, wie z.B. Störung der Veranstaltung oder des
Betriebsablaufs, soweit diese die Durchführung der
Bildungsmaßnahme gefährden, von der weiteren Teilnahme
auszuschließen.
9. Alle Rechte, insbesondere auf Vervielfältigung und Verbreitung
von Lehrgangsunterlagen, sind dem Bildungsträger vorbehalten.
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verpflichtet sich:
1. sich zu bemühen, die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu
erwerben.
2. aktiv im Rahmen der Maßnahme mit anderen Personen, insbesondere
mit Ausbildern und Fachkräften, zusammenzuarbeiten und den
notwendigen Anweisungen zu folgen.
3. an Maßnahmen zur Ermittlung des Qualifizierungsstands
teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind.
4. beim Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme unter Angabe von
Gründen dem Bildungsträger unverzüglich Nachricht zu geben.
5. beim Fernbleiben von der Maßnahme unter Angabe von Gründen der
Cultural Lights GmbH unverzüglich Nachricht zu geben und der
Cultural Lights GmbH bei Krankheit oder Unfall spätestens am
dritten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
zukommen zu lassen.
Die Cultural Lights GmbH stellt dem Teilnehmer / der Teilnehmerin bei Beendigung der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung aus.
Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift in der
Teilnahmevereinbarung sein Einverständnis zur Aufnahme,
Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten.
-Ende-