ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) Cultural Lights GmbH

  1. Laufzeit der Maßnahme

    Die Maßnahme findet an dem im Teilnehmervertrag festgelegten Tagen und über die bestimmte Zeitdauer statt

  2. Veranstaltungsort

    Die Maßnahme wird am Standort abgehalten, der im Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins des Teilnehmers / der Teilnehmerin geschrieben steht.

  3. Einführungsberatung

    Vor Vertragsunterzeichnung wurde der Teilnehmer / die Teilnehmerin in einer Eingangsberatung über die Ziele der Maßnahme, die Teilnehmervertragsinhalte und AGB der Cultural Lights GmbH informiert.

  4. Zeitliche Verlegung der Qualifizierungsmaßnahme

    Die Cultural Lights GmbH kann bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl den Beginn der Maßnahme nach Rücksprache mit der Agentur für Arbeit / Jobcenter verschieben. Bereits entrichtete Gebühren werden in voller Höhe erstattet. Dem Teilnehmer / der Teilnehmerin entstehen aus der zeitlichen Änderung keine weiteren Ersatzansprüche gegenüber der Cultural Lights GmbH.

  5. Datenschutz

    Alle am Projekt beteiligten Mitarbeiter des Trägers achten die Persönlichkeitsrechte des Teilnehmers / der Teilnehmerin und wissen um die schützenswerte Bedeutung persönlicher Daten, die diese erhalten. Die Daten werden nur nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert, verarbeitet und weitergegeben.
    Alle Mitarbeiter/innen der Cultural Lights GmbH sind zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 6 Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V verpflichtet.
    Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin wird mit Beginn der Maßnahme durch ein Merkblatt zum Datenschutz über seine Rechte und Pflichten gemäß DSG M-V aufgeklärt.
    In Rahmen der Arbeit mit den Jobcentern, ist es möglich das ein Bericht mit den persönlichen Daten der Teilnehmer für die weitere Zusammenarbeit erstellt und den jeweiligen Jobcenter-Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden.

  6. Maßnahmekosten / Lernmittel

    Für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen werden Kosten erhoben und direkt von der Agentur für Arbeit / dem Jobcenter an die Cultural Lights GmbH gezahlt. Diese Gebühren umfassen alle im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der beruflichen Qualifizierungs-Maßnahme entstehenden Kosten (Lehrgangsgebühren, Lehr- und Lernmittel, Reisekosten, Verbrauchsmaterial und die individuelle Betreuung).

  7. Rücktritt vom Vertrag

    - Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat für den Fall, dass eine Förderung nach dem SGB III nicht erfolgt, ein Rücktrittsrecht. Kosten für den Teilnehmer / die Teilnehmerin entstehen dadurch nicht.
    - Zusätzlich besteht ein allgemeines Rücktrittsrecht für beide Vertragsparteien innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme.

  8. Kündigung

    Die Kündigung bedarf der Schriftform unter Angabe von Gründen.
    Die Kündigungen sind jeweils erst nach vorheriger Absprache mit der Agentur für Arbeit und nach der entsprechenden Befürwortung auszusprechen.
    Eine vorzeitige Beendigung ist durch eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
    Eine sofortige Beendigung der Qualifizierungsmaßnahme ist für den Teilnehmer/ die Teilnehmerin bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses oder dem Wegfall der Förderung durch die für ihn / sie zuständige Stelle möglich. Kosten entstehen hierdurch für den Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht.

  9. Fotos und Aufzeichnungen

    Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich zu löschen. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Mitschnitte insbesondere nicht online gestellt werden dürfen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.

  10. Zulassungsvoraussetzungen

    Eine Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen nach SGB III ist nur möglich, wenn die Agentur für Arbeit / Jobcenter der Teilnahme zugestimmt hat.

  11. Rechte und Pflichten der CL GmbH

    Die Cultural Lights GmbH verpflichtet sich:
    1. dafür zu sorgen, dass der Stoffplan eingehalten wird und alle Fertigkeiten und Kenntnisse dem Teilnehmer / der Teilnehmerin, die zum Erreichen des Maßnahme-Ziels notwendig sind, in erwachsenengerechter Weise vermittelt werden.
    2. nur solche Personen mit der Durchführung von Maßnahmen zu beauftragen, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür qualifiziert sind.
    3. die Maßnahmen an Ausbildungsplätzen durchzuführen, die nach Art und Ausstattung dazu geeignet sind.
    4. dem Teilnehmer / der Teilnehmerin Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Maßnahme erforderlich sind.
    5. bei geförderten Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit dem Teilnehmer / der Teilnehmerin keine Gebühren in Rechnung zu stellen.
    6. dem Teilnehmer / der Teilnehmerin nur solche Tätigkeiten und Aufgaben zu übertragen, die dem Aus- und Weiterbildungszweck dienen.
    7. dem Teilnehmer / der Teilnehmerin zur Teilnahme an Prüfungen und Maßnahmen die erforderliche Zeit nach Abs. 2 zu gewähren.
    8. Der Bildungsträger berechtigt den Teilnehmer / die Teilnehmerin in besonderen Fällen, wie z.B. Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs, soweit diese die Durchführung der Bildungsmaßnahme gefährden, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
    9. Alle Rechte, insbesondere auf Vervielfältigung und Verbreitung von Lehrgangsunterlagen, sind dem Bildungsträger vorbehalten.

  12. Pflichten des Teilnehmers / der Teilnehmerin

    Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verpflichtet sich:
    1. sich zu bemühen, die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben.
    2. aktiv im Rahmen der Maßnahme mit anderen Personen, insbesondere mit Ausbildern und Fachkräften, zusammenzuarbeiten und den notwendigen Anweisungen zu folgen.
    3. an Maßnahmen zur Ermittlung des Qualifizierungsstands teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind.
    4. beim Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme unter Angabe von Gründen dem Bildungsträger unverzüglich Nachricht zu geben.
    5. beim Fernbleiben von der Maßnahme unter Angabe von Gründen der Cultural Lights GmbH unverzüglich Nachricht zu geben und der Cultural Lights GmbH bei Krankheit oder Unfall spätestens am dritten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen zu lassen.

  13. Teilnahmebescheinigung

    Die Cultural Lights GmbH stellt dem Teilnehmer / der Teilnehmerin bei Beendigung der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung aus.

  14. Einwilligung

    Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift in der Teilnahmevereinbarung sein Einverständnis zur Aufnahme, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten.

    -Ende-